Allgemein:

Startseite

Links

Impressum

Hinweise

Atomschrittmacher

Atomschrittmacher wurden in Deutschland erstmalig 1971 implantiert. Weil diese Geräte ein hohes Risiko für die Allgemeinheit darstellen können, unterliegen diese Geräte einer strikten staatlichen Kontrolle. Zu den Kontrollmaßnahmen gehören:

1. Zur Implantation wird eine Umgangsgenehmigung benötigt
2. Kenntnisse des Arztes über den Umgang mit radioaktiven Stoffen
3. Klinik verfügt über Messgeräte zur Erfassung von Kontaminationen
4. Prüfbescheinigung der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM)
5. Prüfbescheinigung der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB)
6. Zustimmung des Patienten, zur Explantation gem. § 19 Atomgesetz
7. Patient muss Metallarmband mit Hinweisen für Helfer tragen
8. Implantationsmeldung an die Behörde
9. Der Genehmigungsinhaber muss den Schrittmacher wenigstens alle 6 Monate überprüfen
10. Die Explantation ist der Aufsichtsbehörde zu melden
11. Meldung an die Behörde, wenn der Kontakt zum Patienten verloren gegangen ist
12. Präzise Buchführung über den Verbleib der Herzschrittmacher
13. Jährliche Erfahrungsberichte des Genehmigungsinhabers
14 Verpackung explantierter Schrittmacher in eine "Typ B" Verpackung

Von den in der BRD implantierten Atomschrittmachern, sind nur noch wenige Geräte im Verkehr. Anders ist die Situation von Atomschrittmachern, die in der ehemaligen Sowjetunion implantiert wurden. Solche Geräte gelangen durch Übersiedler von dort immer wieder unüberwacht nach Deutschland. Diese Schrittmacher haben eine Plutoniumbatterie mit einer Halbwertszeit von mehr als 85 Jahren. Da diese Schrittmacher, insbesondere bei Einäscherung, eine hohe Gefahr für die Allgemeinheit darstellen, ist es wichtig, diese Geräte zu erfassen.

Wenn Sie Hilfe bei den notwendigen Maßnahmen suchen, können Sie sich an das Herzschrittmacher-Institut in Kochel a. See (08851-5607) wenden.

Über den Link zur ARD-Sendung "W wie Wissen" können Sie sich weiter informieren.