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Oberseminar zur Vermeidung von Klagen

In zahlreichen Klagen die Patienten gegen Herzschrittmacher- bzw. Defibrillatorfirmen geführt haben zeigte sich, dass nicht dass Medizinprodukt fehlerhaft war, sondern ärztliches Handeln für den Schaden anzuschuldigen ist. Dabei handelt es sich regelmäßig um eine im technischen Sinn nicht verstandene Anwendung der Implantate, unvollständige Aufklärung des Patienten über die Gefahren durch das Implantat als solches und unsachgemäße Implantation.
In unserem Seminar wird an Hand von Gerichtsverfahren gezeigt, welche technische Fehleinschätzungen für die Klagen verantwortlich waren und wie diese vermieden werden können.

Weitere Informationen finden Sie unter Termine.  

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